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Ratgeber22.09.20263 Min. Lesezeit

Fahrrad verkehrssicher machen: Das schreibt die StVZO vor

Wer mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt, muss ein verkehrssicheres Rad fahren. Welche Ausstattung dafür vorgeschrieben ist, regelt in Deutschland die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Viele Räder (vor allem sportliche Mountainbikes, Rennräder und Gravelbikes) werden ohne diese Ausstattung ausgeliefert, weil sie auch abseits der Straße gefahren werden. Sobald Du damit auf öffentlichen Straßen unterwegs bist, musst Du aber nachrüsten. Hier erfährst Du, was dazugehört.

Beitragsbild: Fahrrad verkehrssicher machen: Das schreibt die StVZO vor

Zwei unabhängige Bremsen

Jedes Fahrrad braucht zwei voneinander unabhängige Bremsen, in der Regel eine für das Vorderrad und eine für das Hinterrad. Ob Felgen-, Scheiben- oder Rücktrittbremse, ist dabei egal, wichtig ist, dass beide zuverlässig funktionieren. Kontrolliere regelmäßig den Zustand der Bremsbeläge und ob die Bremse sauber greift.

Eine helltönende Klingel

Vorgeschrieben ist eine helltönende Glocke. Hupen, Sirenen oder andere Signaltöne sind nicht erlaubt. Die Klingel muss gut erreichbar am Lenker sitzen, damit Du sie im Ernstfall schnell betätigen kannst.

Die richtige Beleuchtung

Für Dunkelheit, Dämmerung und schlechte Sicht braucht Dein Rad:

  • vorn einen weißen Scheinwerfer,
  • hinten eine rote Rückleuchte.

Beide müssen ein amtliches Prüfzeichen tragen, eine Wellenlinie mit dem Buchstaben „K“ und einer Nummer. Seit der Reform der StVZO im Jahr 2017 ist der Dynamo keine Pflicht mehr: Akku- und batteriebetriebene Leuchten sind erlaubt und müssen tagsüber nicht dauerhaft am Rad montiert sein. Sobald es dunkel wird oder die Sicht schlecht ist, müssen sie aber angebracht und eingeschaltet sein. Der Scheinwerfer ist so einzustellen, dass er den Gegenverkehr nicht blendet. Mehr über gute Beleuchtung liest Du in unserem Beitrag Sehen und gesehen werden.

Reflektoren: Pflicht rundum

  • Vorn: ein weißer Rückstrahler, der häufig schon in den Scheinwerfer integriert ist.
  • Hinten: ein roter Großflächen-Rückstrahler (mit „Z“ gekennzeichnet), der auch in die Rückleuchte integriert sein kann.
  • Pedale: gelbe Rückstrahler, die nach vorn und hinten wirken.
  • Seitlich: an jedem Laufrad entweder zwei gelbe Speichenreflektoren, reflektierende Reifenflanken bzw. Felgenringe oder reflektierende Speichenhülsen an jeder Speiche.
Radfahrer mit eingeschaltetem Fahrradlicht bei Nacht

Pedelecs: Was gilt beim E-Bike?

Pedelecs mit Unterstützung bis 25 km/h sind rechtlich Fahrräder, für sie gelten dieselben Ausstattungsregeln. Bei vielen E-Bikes wird die Beleuchtung direkt über den Akku versorgt und ist fest verbaut. Für S-Pedelecs gelten als Kleinkraftrad strengere Vorgaben. Die Unterschiede erklären wir im Beitrag Pedelec oder E-Bike.

Mehr als Pflicht: Technik in gutem Zustand

Verkehrssicher heißt nicht nur, dass die vorgeschriebenen Teile verbaut sind, sie müssen auch funktionieren. Dazu gehören ausreichend Profil und der richtige Luftdruck auf den Reifen, fest sitzende Schrauben an Lenker, Vorbau und Sattelstütze sowie eine gepflegte Kette. Für Kinder gilt übrigens: Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sie auf dem Gehweg fahren, bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie es. Tipps zum ersten Rad findest Du im Beitrag Kinderfahrrad kaufen.

Checkliste: Ist Dein Fahrrad verkehrssicher?

  • Zwei unabhängige Bremsen, die zuverlässig greifen
  • Helltönende Klingel
  • Weißer Scheinwerfer und rote Rückleuchte mit Prüfzeichen
  • Weißer Rückstrahler vorn, roter Großflächen-Rückstrahler hinten
  • Gelbe Pedalrückstrahler
  • Seitliche Reflektoren an beiden Laufrädern
  • Reifen mit genug Profil und richtigem Luftdruck

Wir machen Dein Rad fit für die Straße

Du bist nicht sicher, ob Dein Fahrrad alle Vorgaben erfüllt? In unserer Meisterwerkstatt im CUBE Store Dingolfing in der Landshuter Str. 18 prüfen wir Bremsen, Beleuchtung und Reflektoren. Beim großen Kundendienst (Fahrrad 99 €, E-Bike 119 €) nehmen wir Dein Rad komplett unter die Lupe. Einen Termin bekommst Du über unser Online-Formular.

Fragen

Häufige Fragen

Deine Frage ist nicht dabei? Ruf uns an unter +49 8731 3966683 oder schreib an info@cube-store-dingolfing.de.

Was gehört laut StVZO an ein verkehrssicheres Fahrrad?

Zwei unabhängige Bremsen, eine helltönende Klingel, ein weißer Scheinwerfer und eine rote Rückleuchte mit Prüfzeichen sowie Rückstrahler vorn, hinten, an den Pedalen und seitlich an den Laufrädern.

Muss das Licht immer am Fahrrad montiert sein?

Batterie- und akkubetriebene Leuchten müssen tagsüber nicht dauerhaft montiert sein. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht müssen sie aber angebracht und eingeschaltet sein.

Ist ein Dynamo noch Pflicht?

Nein. Seit 2017 sind auch akku- und batteriebetriebene Leuchten erlaubt, solange sie ein amtliches Prüfzeichen tragen.

Gelten für Mountainbikes und Rennräder andere Regeln?

Nein. Sobald Du im öffentlichen Straßenverkehr fährst, gelten die StVZO-Vorgaben für jedes Fahrrad, auch wenn es ab Werk ohne Licht und Reflektoren ausgeliefert wurde.

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