Das Pedelec: rechtlich ein Fahrrad
Pedelec steht für „Pedal Electric Cycle“. Damit ein Rad als Pedelec gilt, müssen im Wesentlichen drei Bedingungen erfüllt sein:
- Der Motor unterstützt nur, solange Du in die Pedale trittst.
- Die Unterstützung endet bei 25 km/h. Schneller kannst Du natürlich fahren, dann aber ausschließlich mit eigener Kraft.
- Die Nenndauerleistung des Motors liegt bei höchstens 250 Watt.
Zusätzlich ist eine Schiebe- bzw. Anfahrhilfe bis 6 km/h erlaubt, die ohne Treten funktioniert. Ein Pedelec ist rechtlich einem Fahrrad gleichgestellt: Du brauchst keinen Führerschein, kein Versicherungskennzeichen, es gibt keine Helmpflicht und Du nutzt ganz normal die Radwege. Die allermeisten E-Bikes von CUBE, vom Trekkingrad über das City-E-Bike bis zum E-Mountainbike, sind genau solche Pedelecs.
Das S-Pedelec: schnell, aber ein Kraftfahrzeug
Das „S“ steht für schnell: Beim S-Pedelec unterstützt der Motor bis 45 km/h. Damit ist es kein Fahrrad mehr, sondern gilt als Kleinkraftrad. Das bedeutet:
- Du brauchst mindestens einen Führerschein der Klasse AM, dieser ist zum Beispiel im Autoführerschein Klasse B enthalten.
- Das S-Pedelec benötigt ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis.
- Es gilt Helmpflicht mit einem geeigneten Schutzhelm.
- Radwege sind grundsätzlich tabu, sofern sie nicht ausdrücklich freigegeben sind. Auch Wald- und Feldwege sind in der Regel nicht erlaubt.
- Technische Änderungen, etwa an Reifen oder Beleuchtung, sind nur mit zugelassenen Teilen möglich.
Für lange Pendelstrecken kann ein S-Pedelec interessant sein. Für die meisten Einsatzzwecke ist ein Pedelec aber die unkompliziertere Wahl.
Das E-Bike im engeren Sinn
Streng genommen bezeichnet „E-Bike“ ein Elektrofahrrad, das sich auch ohne Treten fahren lässt, etwa per Drehgriff oder Knopf am Lenker, ähnlich einem Mofa. Solche Fahrzeuge gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Je nach Bauart und Höchstgeschwindigkeit brauchst Du Versicherungskennzeichen und eine Fahrerlaubnis bzw. Prüfbescheinigung. In Deutschland spielen sie im Vergleich zum Pedelec kaum eine Rolle, deshalb hat sich „E-Bike“ als Sammelbegriff für Pedelecs eingebürgert. Auch wir sprechen auf unserer Website der Einfachheit halber meist von E-Bikes.
Die Unterschiede auf einen Blick
- Pedelec: Unterstützung bis 25 km/h, max. 250 W Nenndauerleistung, kein Führerschein, kein Kennzeichen, keine Helmpflicht, Radweg erlaubt.
- S-Pedelec: Unterstützung bis 45 km/h, Führerschein Klasse AM, Versicherungskennzeichen, Helmpflicht, Radwege nur wenn freigegeben.
- E-Bike (im engeren Sinn): fährt auch ohne Treten, gilt als Kraftfahrzeug, mit Kennzeichen und je nach Bauart Fahrerlaubnis.

Finger weg vom Tuning
Manche versuchen, die 25-km/h-Grenze eines Pedelecs per Tuning-Modul auszuhebeln. Davon raten wir dringend ab: Ein getuntes Pedelec gilt rechtlich als Kraftfahrzeug ohne Zulassung. Damit drohen Probleme mit Versicherungsschutz und Gewährleistung, und die Bauteile werden stärker belastet, als sie ausgelegt sind. Wer mehr Leistung möchte, sollte lieber auf offizielle Wege setzen, etwa das kostenlose Bosch Performance Upgrade für viele Bikes mit Smart System.
Welches Rad passt zu Dir?
Ob Pendeln nach Dingolfing, Touren entlang der Isar oder Trails im Wald, für fast jeden Einsatzzweck gibt es das passende Pedelec. Welches Modell zu Dir passt, finden wir am besten gemeinsam im Gespräch heraus. Als Bosch eBike Systempartner beraten wir Dich im CUBE Store Dingolfing in der Landshuter Str. 18 rund um Antrieb, Akku und Ausstattung, auf Wunsch auch in Deutscher Gebärdensprache. Und wenn Du Dein neues Rad über den Arbeitgeber oder in Raten finanzieren möchtest, informieren wir Dich gern zu Leasing und Finanzierung. Weitere Tipps findest Du in unserem Beitrag E-Bike kaufen in Dingolfing.




